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Die Kosten

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag gilt:

Von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse werden die Kosten i.d.R. übernommen.

Wenn Sie die Therapiekosten für Ihr Kind selbst übernehmen, richtet sich die Vergütung ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten sind steuerlich als Heilleistung absetzbar.

© 2025 Conny Effenberger

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