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Die Kosten

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag gilt:

Die Therapiekosten werden i.d.R. von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Informieren Sie sich am besten vorab über die Formalitäten bei Ihrer privaten Krankenkasse oder der Beihilfe für eine Übernahme der Vergütung von Verhaltenstherapie.

Wenn Sie die Therapiekosten für Ihr Kind selbst übernehmen, richtet sich die Vergütung ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten sind steuerlich als Heilleistung absetzbar.

Gesetzlich versicherte Patienten können die Kostenübernahme bei der Krankenkasse über das Kostenerstattungsverfahren beantragen, wenn Sie für Ihr Kind bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Erkrankung nicht innerhalb einer zumutbaren Zeit einen Therapieplatz bei niedergelassenen Therapeuten in Wohnortnähe erhalten können.

© 2021 Conny Effenberger

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